Müssen Affiliate-Links gekennzeichnet werden?
Zuletzt geprüft:
Ja. Affiliate-Links sind kommerzielle Kommunikation und müssen im DACH-Raum als Werbung erkennbar sein — fehlende Kennzeichnung gilt als Schleichwerbung und ist abmahnfähig. Wie die Kennzeichnung im Einzelfall genau aussehen muss, klärt eine Rechtsberatung; hier steht die gängige Praxis, keine Rechtsberatung.
Die Antwort im Detail
In der Praxis haben sich zwei Ebenen etabliert: ein sichtbarer Hinweis für Menschen — etwa „Werbung“ oder ein Werbehinweis-Kasten nahe den Links, bevor geklickt wird — und eine maschinenlesbare Kennzeichnung für Suchmaschinen über das Link-Attribut rel="sponsored". Pauschale Hinweise tief im Impressum gelten allgemein als zu wenig.
MEMBERBRUNCH selbst kennzeichnet Partner-Links auf jeder Seite mit sichtbarem Werbehinweis und rel="sponsored" — nachzulesen auf der Methodik-Seite. Für die eigene Umsetzung in Blog, Newsletter oder Social Media lohnt der Blick in fachkundige Quellen aus dem Rechts-Tool-Verzeichnis.
Quellen & Datenstand
- MEMBERBRUNCH-Datenbank — Rohdaten & Downloads — Antwort berechnet aus der MEMBERBRUNCH-Datenbank, Stand 2. Juli 2026
- Methodik: Wie MEMBERBRUNCH erhebt und bewertet
Datenstand: 2. Juli 2026. Konditionen und Preise können sich ändern — vor Entscheidungen beim Anbieter prüfen.