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AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) — einfach erklärt

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Ein AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) ist der nach Art. 28 DSGVO vorgeschriebene Vertrag zwischen einem Kursanbieter und jedem Dienstleister, der personenbezogene Daten für ihn verarbeitet.

Was bedeutet AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)?

Kursplattform, E-Mail-Tool, Zahlungsanbieter, Webinar-Software: Sie alle verarbeiten Mitglieder- und Kundendaten im Auftrag des Kursanbieters — und für jeden dieser Dienste braucht es einen AVV. Seriöse Anbieter stellen dafür einen Standardvertrag bereit, der sich online abschließen lässt; fehlt ein AVV-Angebot komplett, ist das ein Warnsignal bei der Tool-Auswahl. Dieser Eintrag ist eine sachliche Begriffserklärung und keine Rechtsberatung — die Prüfung im Einzelfall übernimmt ein Fachanwalt.

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