AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) — einfach erklärt
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Ein AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) ist der nach Art. 28 DSGVO vorgeschriebene Vertrag zwischen einem Kursanbieter und jedem Dienstleister, der personenbezogene Daten für ihn verarbeitet.
Was bedeutet AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)?
Kursplattform, E-Mail-Tool, Zahlungsanbieter, Webinar-Software: Sie alle verarbeiten Mitglieder- und Kundendaten im Auftrag des Kursanbieters — und für jeden dieser Dienste braucht es einen AVV. Seriöse Anbieter stellen dafür einen Standardvertrag bereit, der sich online abschließen lässt; fehlt ein AVV-Angebot komplett, ist das ein Warnsignal bei der Tool-Auswahl. Dieser Eintrag ist eine sachliche Begriffserklärung und keine Rechtsberatung — die Prüfung im Einzelfall übernimmt ein Fachanwalt.
Verwandte Begriffe
- DSGVO — Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist die EU-Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten — verbindlich auch für Kursanbieter und deren gesamten Tool-Stack.
- Impressumspflicht — Die Impressumspflicht verlangt, dass geschäftsmäßige Websites — auch Kurs-Landingpages und Mitgliederbereiche — eine leicht auffindbare Anbieterkennzeichnung enthalten.