Impressumspflicht — einfach erklärt
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Die Impressumspflicht verlangt, dass geschäftsmäßige Websites — auch Kurs-Landingpages und Mitgliederbereiche — eine leicht auffindbare Anbieterkennzeichnung enthalten.
Was bedeutet Impressumspflicht?
In Deutschland ist die Anbieterkennzeichnung heute im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt; Österreich und die Schweiz kennen vergleichbare Pflichten. Praktisch heißt das: Name, Anschrift und Kontaktdaten müssen von jeder Seite aus mit wenigen Klicks erreichbar sein — das gilt auch für Funnel-Landingpages, die gern „clean“ ohne Footer gebaut werden, und für Verkaufsseiten auf fremden Plattformen. Fehlende oder unvollständige Impressen sind ein klassischer Abmahngrund. Dieser Eintrag ist keine Rechtsberatung — verbindliche Auskünfte gibt ein Fachanwalt.
Verwandte Begriffe
- DSGVO — Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist die EU-Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten — verbindlich auch für Kursanbieter und deren gesamten Tool-Stack.
- Disclosure-Pflicht — Die Disclosure-Pflicht verlangt, dass werbliche Inhalte und Affiliate-Links klar als Werbung gekennzeichnet werden — erkennbar, bevor der Nutzer klickt.
- Widerrufsrecht bei digitalen Produkten — Verbraucher haben beim Online-Kauf grundsätzlich 14 Tage Widerrufsrecht — bei digitalen Inhalten kann es unter engen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.