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Impressumspflicht — einfach erklärt

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Die Impressumspflicht verlangt, dass geschäftsmäßige Websites — auch Kurs-Landingpages und Mitgliederbereiche — eine leicht auffindbare Anbieterkennzeichnung enthalten.

Was bedeutet Impressumspflicht?

In Deutschland ist die Anbieterkennzeichnung heute im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt; Österreich und die Schweiz kennen vergleichbare Pflichten. Praktisch heißt das: Name, Anschrift und Kontaktdaten müssen von jeder Seite aus mit wenigen Klicks erreichbar sein — das gilt auch für Funnel-Landingpages, die gern „clean“ ohne Footer gebaut werden, und für Verkaufsseiten auf fremden Plattformen. Fehlende oder unvollständige Impressen sind ein klassischer Abmahngrund. Dieser Eintrag ist keine Rechtsberatung — verbindliche Auskünfte gibt ein Fachanwalt.

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