Disclosure-Pflicht — einfach erklärt
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Die Disclosure-Pflicht verlangt, dass werbliche Inhalte und Affiliate-Links klar als Werbung gekennzeichnet werden — erkennbar, bevor der Nutzer klickt.
Was bedeutet Disclosure-Pflicht?
Wer für Empfehlungen eine Provision erhält, macht Werbung und muss das im DACH-Raum nach Lauterkeits- und Medienrecht deutlich kennzeichnen, etwa durch einen gut sichtbaren Werbehinweis am Seitenanfang. Versteckte oder erst nach dem Klick sichtbare Hinweise gelten als unzureichend und sind ein klassischer Abmahngrund. Sauber gelöst ist es mit sichtbarem Hinweis plus technischer Kennzeichnung via rel="sponsored". Dieser Eintrag ist eine sachliche Begriffserklärung und keine Rechtsberatung — verbindliche Auskünfte gibt ein Fachanwalt.
Verwandte Begriffe
- rel="sponsored" — rel="sponsored" ist ein Link-Attribut, das Suchmaschinen signalisiert, dass ein Link werblich oder bezahlt ist — der empfohlene Standard für Affiliate-Links.
- Affiliate-Link — Ein Affiliate-Link ist ein individueller Tracking-Link, über den Verkäufe oder Leads einem bestimmten Partner zugeordnet und vergütet werden.
- Impressumspflicht — Die Impressumspflicht verlangt, dass geschäftsmäßige Websites — auch Kurs-Landingpages und Mitgliederbereiche — eine leicht auffindbare Anbieterkennzeichnung enthalten.
- Brand-Bidding — Brand-Bidding bezeichnet das Schalten von Suchmaschinen-Anzeigen auf den Markennamen eines Anbieters — in den meisten Partnerprogrammen ist das für Affiliates verboten.