Kleinunternehmerregelung — einfach erklärt
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Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit Unternehmer mit geringen Umsätzen davon, Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.
Was bedeutet Kleinunternehmerregelung?
Wer die Umsatzgrenzen einhält, stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer und spart sich Voranmeldungen — verliert im Gegenzug aber den Vorsteuerabzug, etwa für Kursplattform-Abos, Ads und Technik. Für nebenberufliche Kursanbieter kann das anfangs attraktiv sein; wer B2C unter der Grenze verkauft, hat faktisch einen Preisvorteil, wer viel investiert, zahlt drauf. Die Umsatzgrenzen wurden zuletzt angehoben; die aktuellen Werte stehen in § 19 UStG. Dieser Eintrag ist keine Steuer- oder Rechtsberatung — die Einordnung für den Einzelfall übernimmt der Steuerberater.
Verwandte Begriffe
- Reverse-Charge-Verfahren (USt) — Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer — üblich bei B2B-Leistungen über Landesgrenzen hinweg.
- Widerrufsrecht bei digitalen Produkten — Verbraucher haben beim Online-Kauf grundsätzlich 14 Tage Widerrufsrecht — bei digitalen Inhalten kann es unter engen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.