Reverse-Charge-Verfahren (USt) — einfach erklärt
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Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer — üblich bei B2B-Leistungen über Landesgrenzen hinweg.
Was bedeutet Reverse-Charge-Verfahren (USt)?
Im Kurs- und Affiliate-Alltag taucht Reverse Charge an zwei Stellen auf: beim Einkauf ausländischer SaaS-Tools (die Rechnung kommt netto, die USt meldet der deutsche Unternehmer selbst an) und bei Provisionsgutschriften ausländischer Affiliate-Netzwerke. Voraussetzung ist der Unternehmerstatus, praktisch nachgewiesen über die USt-IdNr.; auf der Rechnung steht dann der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Auch Kleinunternehmer können hiervon betroffen sein — ein häufig übersehener Stolperstein. Dieser Eintrag ist keine Steuerberatung; die korrekte Abwicklung klärt der Steuerberater.
Verwandte Begriffe
- Kleinunternehmerregelung — Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit Unternehmer mit geringen Umsätzen davon, Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.
- Reseller-Modell — Beim Reseller-Modell tritt ein Zahlungsdienstleister wie Digistore24 oder CopeCart rechtlich als Wiederverkäufer des Produkts auf und übernimmt Kauf, Rechnung und Steuerabwicklung.